Ultraschall München – Diagnose mit Sonographie

Was ist eine Ultraschalluntersuchung, was ist eine Sonographie?

 

Die Sonographie – umgangssprachlich Ultraschall – ist ein bildgebendes Verfahren, das Schallwellen nutzt, um Strukturen im Körper sichtbar zu machen. Sie eignet sich besonders gut zur Untersuchung von Sehnen, Muskeln, Gelenken und Nerven im Bereich der Hand und des Unterarms. Das Verfahren ist vollkommen schmerzfrei, strahlungsfrei und kann direkt in der Praxis durchgeführt werden.

 

Vorteile des Ultraschalls in der Handchirurgie

 

Die Sonographie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Diagnostik und überzeugt durch ihre Flexibilität und unmittelbare Verfügbarkeit.

 

Strahlungsfrei und schonend

 

Da Ultraschall auf Schallwellen basiert, ist er völlig frei von ionisierender Strahlung. Das macht ihn auch für Kinder, Schwangere und wiederholte Verlaufskontrollen bestens geeignet.

 

Dynamische Untersuchung in Echtzeit

 

Ein besonderer Vorteil des Ultraschalls ist die Möglichkeit, Bewegungen live zu beobachten. So kann der Arzt Sehnen und Muskeln während der Bewegung beurteilen und Funktionsstörungen sofort erkennen – ein entscheidender Vorteil gegenüber statischen Bildgebungen.

 

Sofortige Ergebnisse

 

Die Untersuchung erfolgt direkt während des Arztbesuchs, und die Ergebnisse sind unmittelbar verfügbar. So kann die Diagnose sofort besprochen und gegebenenfalls die Behandlung direkt eingeleitet werden.

 

Präzise Darstellung oberflächlicher Strukturen

 

Dank hochauflösender Schallköpfe lassen sich selbst kleinste Strukturen der Hand exakt abbilden. Flüssigkeitsansammlungen, Entzündungen oder Verletzungen werden schnell und eindeutig erkannt.

 

Schmerzfreie und angenehme Untersuchung

 

Der Ultraschall ist völlig schmerzfrei und erfordert keine besondere Vorbereitung. Die Untersuchung erfolgt meist im Sitzen oder Liegen – ruhig, kurz und völlig entspannt.

 

Eine Diagnose mit digitaler Volumentomographie ist nach vorheriger Terminvereinbarung problemlos möglich.

 

Bei ambulant privat krankenversicherten Patienten wird die Konsultation in der Sprechstunde nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten selbst abgerechnet und kann dann bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden. Patienten, die gesetzlich/kassenärztlich versichert sind, können die Sprechstunde im Rahmen einer Selbstzahlervereinbarung besuchen.

Sonstiges Diagnosespektrum und Expertise: