Was ist ein MRT?
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein modernes bildgebendes Verfahren, das ganz ohne Röntgenstrahlen auskommt. Statt Strahlung nutzt es Magnetfelder und Radiowellen, um detaillierte Schnittbilder von Gewebe, Muskeln, Sehnen und Nerven zu erzeugen. Besonders bei komplexen Strukturen wie der Hand liefert die MRT exakte Informationen, die für eine sichere Diagnosestellung entscheidend sind.
Vorteile der MRT in der Hand- und Orthopädiediagnostik
Die MRT bietet einzigartige Vorteile für die präzise Untersuchung des Bewegungsapparats, insbesondere der kleinen Strukturen von Hand und Handgelenk.
Strahlungsfreie Untersuchung
Da bei der MRT keinerlei Röntgenstrahlen eingesetzt werden, ist das Verfahren besonders schonend. Es kann daher auch bei wiederholten Kontrollen oder bei jungen Patienten problemlos angewendet werden.
Detaillierte Darstellung von Weichteilen
Während Röntgenaufnahmen vor allem Knochenstrukturen zeigen, liefert die MRT klare Bilder von Muskeln, Sehnen, Bändern, Knorpeln und Nerven. So können selbst kleinste Verletzungen oder Entzündungen erkannt werden, die mit anderen Verfahren unsichtbar bleiben.
Frühzeitige Diagnosen
Durch die hohe Auflösung und den exzellenten Weichteilkontrast können Veränderungen frühzeitig erkannt werden – noch bevor sie auf Röntgenbildern sichtbar sind. Das ermöglicht eine gezielte und rechtzeitige Therapie.
Komfortable Untersuchung
Moderne MRT-Geräte sind leise und geräumig. Die Untersuchung erfolgt in entspannter Liegeposition und dauert meist nur wenige Minuten. Für Patienten mit Platzangst stehen offene Systeme oder besonders kurze Untersuchungszeiten zur Verfügung.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
Ob Bandverletzung, Ganglion, Arthrose oder Sehnenentzündung: die MRT liefert verlässliche Informationen bei einer Vielzahl handchirurgischer Fragestellungen und unterstützt so eine präzise Therapieplanung.
Eine Diagnose mit digitaler Volumentomographie ist nach vorheriger Terminvereinbarung problemlos bei unseren Partnerpraxen möglich.
Bei ambulant privat krankenversicherten Patienten wird die Konsultation in der Sprechstunde nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem Patienten selbst abgerechnet und kann dann bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden. Patienten, die gesetzlich/kassenärztlich versichert sind, können die Sprechstunde im Rahmen einer Selbstzahlervereinbarung besuchen.



